Skip to content

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereich

1.1 Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche zwischen Ricco Stange (nachfolgend Designer genannt) und seinem jeweiligen Auftraggeber schriftlich fixierten Aufträge und Vereinbarungen sowie für alle Angebote, Leistungen und Lieferungen des Designers, soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden von dem Designer nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.

1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Designer und dem Auftraggeber zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2 Angebote / Vertragsabschluss

2.1 Der Designer erbringt Leistungen aus den Bereichen Kommunikation, Grafik und Design. Die Einzelheiten der für den Auftraggeber zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots.

2.2 Der jeweilige Vertrag kommt zustande durch Angebotsbestätigung des Auftraggebers oder durch Auftragsbestätigung durch den Designer.

2.3 Der Designer fühlt sich an ein Angebot sechs Wochen ab Abgabe gebunden. Nach diesem Zeitraum ist es dem Designer vorbehalten, Änderungen an Kalkulationen vorzunehmen oder das Angebot ganz zurückzuziehen.

3 Urheber- und Nutzungsrechte

3.1 Ohne Einwilligung des Designers dürfen sämtliche Arbeiten, Entwürfe und Reinzeichnungen weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen des Werks – ist unzulässig.

3.2 Bei einem schuldhaften Verstoß hat der Auftraggeber des Designers zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine nach billigem Ermessen des Designers festzusetzende Vertragsstrafe, in der Regel in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung, zu zahlen. Die Angemessenheit der Vertragsstrafe kann gegebenenfalls vom zuständigen Gericht überprüft werden.

3.3 Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung an den Auftraggeber über.

3.4 Der Designer bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, Copyright-Hinweise mit z.B. Namen und Web-Adresse auf sämtliche Entwürfe und Reinzeichungen anzubringen und diese Arbeiten im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden. Diese werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen dem Designer und dem Auftraggeber ausgeschlossen werden.

4 Vergütung

4.1 Es gilt grundsätzlich die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind – insofern nicht anders vereinbart – spätestens 2 Wochen nach Rechnungsstellung, netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne jeden Abzug per Banküberweisung zu leisten.

4.2 Erstreckt sich ein Auftrag über einen längeren Zeitraum oder erfordert er von dem Designer hohe finanzielle Vorleistungen, so kann der Designer dem Auftraggeber Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten des Designers verfügbar sein.

4.3 Unvorhersehbarer Mehraufwand sowie Änderungswünsche seitens des Auftraggebers, die über den im Vertrag vereinbarten Umfang hinausgehen, bedürfen der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachkalkulation des Angebots.

4.4 Bei Abbruch von Aufträgen durch den Auftraggeber sind alle bis dahin angefallenden Kosten vom Auftraggeber zu vergüten, mindestens aber 25% des Auftragswerts. Auch bei Änderungen durch den Auftraggeber und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden dem Designer ebenfalls alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und dem Designer von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

4.5 Bei Nichtzahlung trotz Fälligkeit kann der Designer, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten bei Google Analytics finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google: https://support.google.com/analytics/answer/6004245?hl=de

5 Fremdleistungen / Nebenkosten / Reisekosten

5.1 Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.

5.2 Soweit Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

5.3 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

6 Geheimhaltung

6.1 Alle internen Vorgänge und erhaltene Informationen, die durch die Arbeit beim und mit dem Auftraggeber bekanntgeworden sind, werden streng vertraulich behandelt. Insbesondere werden auftragsbezogene Unterlagen Dritten nur mit Zustimmung des Auftraggebers zugänglich gemacht.

6.2 Die Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

7 Pflichten des Auftraggaber

7.1 Der Auftraggeber stellt dem Designer alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung.

7.2 Vom Kunden bereitzustellende Inhalte (Bilder, Texte, etc.) sind in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Standard-Format zur Verfügung zu stellen.

7.3 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen dem Designer unverzüglich mitzuteilen.

7.4 Der Kunde ist allein verantwortlich für seine Materialien und Inhalte und versichert, dass diese frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde stellt dem Designer von jeglichen Ansprüche Dritter, die gegen den Designer aufgrund der Verwendung der Materialien und/oder Inhalte des Auftraggebers gestellt werden, auf erstes Anfordern vollumfänglich frei. Kosten und Aufwendungen, die dem Designer aufgrund Ansprüche Dritter aus den Materialien und/oder Inhalten entstehen, trägt der Kunde.

8 Abnahme / Termine

8.1 Nach Aufforderung durch den Designer ist der Kunde in einem angemessenen Zeitrahmen zur Abnahme auch von Entwürfen und Zwischenergebnissen verpflichtet, sofern diese für sich sinnvoll beurteilt werden können.

8.2 Verzögert sich ein Auftrag aufgrund einer vom Auftraggeber nicht erfolgten Abnahme einer Teilleistung, so ist der Designer berechtigt dem Auftraggeber Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Arbeiten in Rechnung zu stellen.

8.3 Andere Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Lieferung von für das Projekt benötigten Daten und Unterlagen) und/oder Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Designer, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen den Designer resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

8.4 Eine Leistung von dem Designer gilt als ohne Vorbehalt abgenommen, wenn der Auftraggeber die Leistung in der dafür vorgesehenen Umgebung nutzt oder diese Leistung im wesentlichen verwendet.

9 Gewährleistung und Haftung

9.1 Der Designer verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Materialien/Vorlagen sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandenen Schaden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet der Designer nur bei der Verletzung wesentlicher Pflichten, die die Durchführung des Vertrages erst ermöglichen (Kardinalpflichten), sowie bei der Geltendmachung von Schadensersatz statt der Leistung, in beiden Fällen beschränkt auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung aus Übernahme einer Garantie oder wegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt hiervon unberührt.

9.2 Die Zusendung/Rücksendung von Materialien/Vorlagen erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.

9.3 Zudem verpflichtet sich der Designer, seine jeweiligen Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Haftung für durch die Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden werden im gesetzlichen Rahmen, jedoch unter Beachtung der Beschränkungen von Ziff. 9.1., übernommen.

9.4 Sofern notwendige Fremdleistungen in Absprache mit dem Kunden von dem Designer in Auftrag gegeben werden, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen. Der Designer haftet nur für eigenes Verschulden im Rahmen der unter Ziff. 9.1. gemachten Einschränkungen.

9.5 Mit der Abnahme des Werks und/oder der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung des Designers insoweit entfällt.

9.6 Der Designer haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.

9.7 In keinem Fall haftet der Designer für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist er verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern er ihr bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

10 Mängelansprüche

10.1 Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit einer Leistung zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Der Designer ist nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung/Herstellung einer neuen mangelfreien Sache verpflichtet. Im Fall der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache zurückzugewähren.

10.2 Mängel und Beanstandungen jeglicher Art an der erbrachten Leistung sind vom Auftraggeber innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei dem Designer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

10.3 Nach vorbehaltloser Abnahme der Leistung durch den Kunden auftretende Mängel, die bereits vor Abnahme vorhanden waren und keine versteckten Mängel darstellen, begründen keinen Anspruch auf Mängelbeseitigung. Gleiches gilt im Falle der Teilabnahme einzelner in sich nutzbarer Leistungen.

11 Eigentumsvorbehalt

11.1 An sämtliche Arbeiten, Entwürfe und Reinzeichnungen werden nicht die Eigentumsrechte übertragen, sondern lediglich die Nutzungsrechte.

11.2 Alle gelieferten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Geldansprüche des Designers aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber, auch wenn bereits Zahlungen für konkrete Teilleistungen erbracht wurden, Eigentum des Designers.

11.3 Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten des Designers angefertigt werden, verbleiben bei dem Designer. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Auftraggeber nicht gefordert werden. Der Designer schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.

12 Datenschutz

12.1 Der Designer ist berechtigt, die den konkreten Auftrag betreffenden Daten elektronisch zu speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für betriebliche Zwecke zu verarbeiten und einzusetzen. Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen obliegt dem Designer.

12.2 Die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte ist nur dann zulässig, wenn und soweit dies – etwa bei Beauftragung von Subunternehmern – zur Erfüllung des Vertragszweckes zwingend erforderlich ist.

12.3 Der Auftragnehmer hat jederzeit das Recht auf kostenfreie Auskunft über die bezüglich seiner Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger, die Berechtigung, Sperrung oder Löschung von Daten sowie den Widerruf erteilter Einwilligungen und den Zweck der Datenverarbeitung. Der Verwendung der über die Person des Auftragnehmers gespeicherten Daten kann der Auftragnehmer jederzeit widersprechen.

13 Schlussbestimmungen

13.1 Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.


13.2 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggebern ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.


13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hückeswagen.


13.4 Sollten eine oder mehrere Einzelbestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien vereinbaren vielmehr, in einem solchen Fall, eine unwirksame oder ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt. Gleiches gilt im Fall einer Vertragslücke.


Stand: Mai 2021